Die Sozialpartner des LGAV Plattenlegergewerbe haben eine Zusatzvereinbarung zum Landesgesamtarbeitsvertrag bezüglich der Lohnmassnahmen für das Jahr 2025 verabschiedet.
Die Lohnerhöhung wurde ab dem 1. Januar 2025 beschlossen und ist per 1. März 2025 allgemeinverbindlich und somit spätestens ab diesem Zeitpunkt von allen dem LGAV unterstellten Betrieben einzuhalten. Das bedeutet:
- Mitglieder von CERUNIQ haben die Lohnerhöhungen per 01.01.2025 umzusetzen.
- Nichtmitglieder haben die Lohnerhöhungen spätestens per 01.03.2025 umzusetzen.
Lohnerhöhung per 01.03.2025
Folgende Lohnerhöhungen sind umzusetzen:
- Die effektiven Löhne der dem LGAV unterstellten Arbeitnehmenden der Lohnkategorien A, B, C1, C2, D1, D2 und D3 werden um 60 Franken/Monat erhöht.
- Mit dieser Lohnerhöhung ist der Indexstand der Konsumentenpreise per Dezember 2024 ausgeglichen (Basis Mai 2000).
Mindestlöhne
Die Mindestlöhne bleiben unverändert.
Die Löhne der Lernenden bleiben wie bis anhin bestehen. Eine Übersicht der vereinbarten Löhne sowie der Lohnerhöhung ist online hier verfügbar.
Bereits vorgenommene Lohnerhöhungen seit Januar 2025
Arbeitgebende, die seit dem 1. Januar 2025 ihren Arbeitnehmenden eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 des LGAV anrechnen.