Der Landesgesamtarbeitsvertrag LGAV regelt die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Plattenlegergewerbe.
Die Regionale Paritätische Berufskommissionen setzen sich für die Einhaltung und den Vollzug der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen und Wahrnehmung gemeinsamer Interessen ein. Dazu gehören auch Betriebskontrollen sowohl bei Schweizer Betrieben wie auch bei Firmen aus dem Ausland, die in der Schweiz tätig sind. Die RPBK beurteilen einerseits als erste Anlaufstelle auf Begehren der betroffenen Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebenden und ihren Arbeitnehmenden anderseits über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Nebenstehend finden Sie einige Kontrollzahlen aus dem Vollzug der RPBK der vergangenen Jahre.